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"QHGplus" übernimmt für Sie gerne die Aufgabe der Arbeitsicherheit und den Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens in allen relevanten
Bereichen.
Hinsichtlich der Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes sind wir Ihnen behilflich und betreuen Ihre Orgaqnisation oder Unternehmen zuverlässig nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
o Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen
o Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Überprüfung der
Arbeitsverfahren vor Einführung oder nach wesentlichen Änderungen.
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Wir unterweisen und schulen Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte
zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung.
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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des
Arbeitsverfahrens und der Arbeitsumgebung.
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Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Ergonomie und zur Beurteilung der
Arbeitsbedingungen.
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Wir unterstützen Sie bei Unfallmeldungen, Untersuchung von
Ursachen und bei Arbeitsunfällen.
o Wir führen für Sie regelmäßige Sicherheitsrundgänge durch.
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Wir führen für Sie Gefährdungsanalysen nach ArbSchg, GefStoffV, BiosoffV
und BetrSichV durch.
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Wir messen Gefahrstoffe - speziell
Desinfektionsmitteldämpfe und
Ausgasungen bei bestimmten Arbeitsprozessen.
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Wir beurteilen Ihre raumklimatischen Verhältnisse beim
Auftreten des
"Sick-Building-Syndroms.
Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen verpflichtet, über die Einhaltung der Vorschriften eine Dokumentation zu führen und diese bei Bedarf für das "Staatliche Amt für Arbeitsschutz" und die zuständigen Berufsgenossenschaften bereit zu halten.
© 2009 "QHGplus" - Beratung & Coaching für "Non-Profit" Organisationen!
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