"QHGplus" übernimmt für Sie gerne die Aufgabe der Arbeitsicherheit  und den Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens in allen relevanten Bereichen.

 

Hinsichtlich der Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes sind wir Ihnen behilflich und betreuen Ihre Orgaqnisation oder Unternehmen zuverlässig nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

 

 

 

   o   Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen

 

   o   Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Überprüfung der

  Arbeitsverfahren vor  Einführung oder nach wesentlichen Änderungen.

 

   o   Wir unterweisen und schulen Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte 
   zum  Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung.

 

   o   Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des
   Arbeitsverfahrens und der Arbeitsumgebung.

 

   o   Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Ergonomie und zur Beurteilung der
   Arbeitsbedingungen.

 

   o   Wir unterstützen Sie bei Unfallmeldungen, Untersuchung von
   Ursachen und bei Arbeitsunfällen.

 

   o   Wir führen für Sie regelmäßige Sicherheitsrundgänge durch.

 

    o   Wir  führen für Sie Gefährdungsanalysen nach ArbSchg, GefStoffV, BiosoffV
           und BetrSichV durch. 

 

    o   Wir  messen Gefahrstoffe - speziell Desinfektionsmitteldämpfe und
          Ausgasungen bei bestimmten Arbeitsprozessen.

 

    o   Wir  beurteilen Ihre raumklimatischen Verhältnisse beim Auftreten des
          "Sick-Building-Syndroms.

Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen verpflichtet, über die Einhaltung der Vorschriften eine Dokumentation zu führen und diese bei Bedarf für das "Staatliche Amt für Arbeitsschutz" und die zuständigen Berufsgenossenschaften bereit zu halten.

 

 

 

 

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